Ein Konflikt musst nicht immer einen „Gewinner“ und einen „Verlierer“ haben, durch eine richtige Mediation kann es auch 2 Gewinner geben.
Durch eine win-win Lösung ist das Ergebnis eines Streits oft viel zufriedenstellender als ein simpler Kompromiss bei dem beide Parteien auf irgendetwas verzichten müssen.
Eine Mediation ist vor allem dann sinnvoll, wenn ein teurer und langwieriger Rechtsstreit vermieden werden soll und die Parteien nach dem Konflikt auch noch in Kontakt zueinander stehen müssen/wollen. Grundlegend ist auch, dass beide Parteien sich über das Bestehen eines Konfliktes einig sind und eigenverantwortlich an einer Lösung arbeiten wollen. Eine Mediation kann allerdings auch bei persönlichen Differenzen indiziert sein.
Bei der Mediation werden beide Parteien offen und vollständig über das Verfahren informiert. Das Mediationsverfahren ist generell bestimmt durch die Eigenverantwortung und Autonomie der Parteien. Die Teilnahme am Verfahren ist freiwillig. Die Bedürfnisse beider Parteien sind gleichberechtigt. Der Mediator ist zu jeder Zeit unparteiisch und sorgt für ein faires Verfahren, er weist auf die Grenzen seiner Kompetenz hin und lässt die Parteien das Ergebnis und die Beendigung des Verfahrens bestimmen.
In jedem Fall muss sich der Mediator an das Mediationsgesetz vom 26.07.2012 halten, hier sind die Aufgaben des Mediators, die Verschwiegenheitspflicht, die Evaluierung sowie der grobe Ablauf der Mediation geregelt.